Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungsdienstleistungen zwischen Prime Gebäudereinigung, Inhaber Justin Eminovic, und ihren Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsdienstleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers.
Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
3. Leistungsumfang
Zu den regelmäßig geschuldeten Leistungen können insbesondere gehören:
Entleerung der Abfallbehälter
Reinigung und Wischen der Bodenflächen
Reinigung von Sanitäranlagen
allgemeine Sichtreinigung der Räumlichkeiten
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
4. Leistungszeiten
Die Reinigungsleistungen erfolgen zu den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zeiten.
Die Reinigung erfolgt in der Regel außerhalb der Geschäfts- oder Öffnungszeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Zugang zu den Räumlichkeiten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten erhält.
Sofern erforderlich, erhält der Auftragnehmer einen Schlüssel oder eine andere Zugangsmöglichkeit zu den Räumlichkeiten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit überlassenen Schlüsseln und Zugangsdaten.
6. Schlüsselverlust
Im Falle eines schuldhaften Schlüsselverlustes durch den Auftragnehmer haftet dieser im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für die Kosten des tatsächlich erforderlichen Ersatzes der betroffenen Schlüssel oder Schließanlagen, soweit ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
7. Reinigungsmittel und Materialien
Die erforderlichen Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterialien werden – sofern nicht anders vereinbart – entweder vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer bereitgestellt.
Der Auftragnehmer verwendet geeignete und fachgerechte Reinigungsmittel.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Mängelanzeige
Beanstandungen der Reinigungsleistung müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, mitgeteilt werden.
Dem Auftragnehmer ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für Schäden, die durch bereits vorhandene Mängel, ungeeignete Materialien oder unzureichende Informationen des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen.
12. Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abdeckt.
13. Höhere Gewalt
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen oder Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers nicht erbracht werden, besteht keine Haftung.
14. Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.